Anlage 6 SchHaltHygV
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 339)
Ein Verenden tritt gehäuft auf, wenn innerhalb von sieben Tagen in einem Stall die in der nachfolgenden Tabelle genannten Vom-Hundert-Werte überschritten werden: Verenden im AbferkelbereichVerenden im AufzuchtbereichVerenden im Mast- oder ZuchtbereichErste LebenswocheÜbrige Lebenswochen15532
Abschnitt IIGehäuftes Auftreten von Kümmerern
Gehäuft treten Kümmerer auf
in Betrieben gemäß Anlage 2 und 4, wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 15 Tiere betroffen sind,
in Betrieben gemäß Anlage 3 und 5, wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 7 v. H. oder mehr als 30 Tiere betroffen sind.
Abschnitt IIIFieberhafte Erkrankungen
Gehäufte fieberhafte Erkrankungen liegen vor, wenn innerhalb von sieben Tagen Fieber zeigen.
in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 2 oder 4 erfüllen müssen, mehr als 10 v. H., wenigstens jedoch
im Falle von Mast- oder Aufzuchtbetrieben zehn Tiere,
im Falle von Betrieben mit Sauenhaltung zur Zucht oder Vermehrung drei Tiere,
in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 3 oder 5 erfüllen müssen, mehr als 10 v. H., wenigstens jedoch 30 Tiere